Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.